Damit auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe bekommen, erhalten sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für:
> das Schulstarterpaket (z.B. Stifte, Füller, Schulranzen, Hefte): € 150
> eine angemessene Lern-förderung - auch wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist: max. € 12/pro 45min
> das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule, sodass Eltern keinen Eigenanteil mehr tragen müssen
> sportliche, kulturelle und andere Freizeitaktivitäten (z.B. Beiträge für den Sportverein, Ferienfreizeitangebote, Musikschule): € 15/Monat
Die Ansprüche können bis zu einem Jahr „angespart“ werden (z.B. für eine Ferienfreizeit).
> die Schülerbeförderung (wenn der Schulweg mehr als 3km beträgt, die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform besucht wird und die Kosten nicht von einer anderen Behörde (Schulverwaltungsamt) übernommen werden)
> mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten
> Tagesausflüge von Kitas, Horteinrichtungen oder Schulen
Das "Starke-Familien-Gesetz" (seit 1.7.2019) stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder.
Neben der Neugestaltung des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen werden die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert.
Nehmen Sie die Hilfe auf jeden Fall in Anspruch, wenn Sie eine folgenden Leistungen beziehen:
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Kinder und Jugendliche, deren Eltern ein geringes Einkommen haben, aber bisher keine der oben genannten Leistungen beziehen, haben unter Umständen auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket!